Neue Unterhaltsbeträge ab Januar

Im Durchschnitt steigen die Unterhaltsbeträge um rund 1 %. Die Steigerungen liegen im Mindestunterhalt je nach Altersstufen zwischen 6 € und 9 €. Der Mindestunterhalt für Volljährige hat sich wie schon im vergangenen Jahr nicht verändert.

Die Selbstbehalte sind ebenfalls unverändert. Wer Mindestunterhalt zahlen muss, dem sollen 1.080 € verbleiben. Wer höheren Unterhalt zu zahlen hat, dem soll im Interesse einer gerechten Einkommensverteilung auch mehr verbleiben; bei 110 % des Mindestunterhaltes beispielsweise 1.400 €.

Die Anhebung der Unterhaltsbeträge hat Auswirkungen auf sämtliche bestehenden Beschlüsse, Vergleiche oder Jugendamtsurkunden. Vor allem bei sogenannten dynamischen Titeln, die auf einen Prozentsatz des Mindestunterhaltes lauten, sind ab dem 01.01.2019 automatisch die neuen, höheren Beträge zu zahlen. Bei Unterhaltstiteln, die auf konkrete Beträge lauten, sollte geprüft werden, ob eine Abänderung möglich ist. Hierzu empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.

Unterhaltsberechtigte sollten den Unterhaltspflichtigen jedenfalls auffordern, ab Januar Unterhalt entsprechend der neuen Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Dies geht mündlich, sofern keine Probleme zu erwarten sind. Zur Sicherheit sollte es jedoch schriftlich erfolgen.


Florian Striedter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht