Gebühren und Kosten

Es ist uns wichtig, Ihnen bereits zu Beginn unserer Beratung oder rechtlichen Vertretung die voraussichtlich entstehenden Kosten transparent zu machen. Für eine erste Kostenschätzung können Sie vorab auch den Prozesskostenrechner nutzen.

Grundsätzlich rechnen wir unsere anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG sieht in vielen Bereichen die Vergütung nach dem Gegenstandswert vor (Zivilsachen), teilweise gibt es Rahmengebühren (Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht). Im gerichtlichen Verfahren heißt der Gegenstandswert Streitwert. Dieser wiederum ist Grundlage für die Gebührentabelle, aus der sich unsere Vergütung errechnet. Der Gegenstandswert ist also eine Bezugsgröße.

Streitwert ist der in Geld bemessene Wert des Streitgegenstandes. Bei Geldforderungen besteht dieser in Höhe des Anspruches, bei Klage auf Herausgabe eines Gegenstandes richtet er sich nach dessen Verkehrswert. Teilweise wird die Berechnung gesetzlich festgelegt. Bei Streit über ein Arbeitsverhältnis ist das Vierteljahresentgelt entscheidend, für Mietsachen die Miete für die streitige Zeit (höchstens ein Jahr), bei Unterhalt grundsätzlich der Unterhalt für ein Jahr zuzüglich Rückstände.

Berechnungsbeispiel:
Sie möchten durch uns eine Forderung in Höhe von 4.000,00 € beitreiben lassen. Unser Auftrag besteht darin, außergerichtlich tätig zu werden; hierfür fällt eine Geschäftsgebühr an. Es kommt zu einem Vergleich mit der Gegenseite. Die Vergütungsrechnung sieht bei durchschnittlichem Aufwand der Sache dann wie folgt aus:

Gegenstandswert: 4.000,00 €
361,40 € – 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG
417,00 € – 1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG
20,00 € –   Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
798,40 € – Nettobetrag
151,70 € – 19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG
950,10 € – Gesamtbetrag

Sollte die außergerichtliche Tätigkeit ergebnislos sein, kann ein gerichtliches Verfahren mit mündlicher Verhandlung durchgeführt werden. Damit fallen eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr an. Ein Teil der Geschäftsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Es fallen dann folgende Gebühren an:

Gegenstandswert: 4.000,00 €
361,40 € – 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG
20,00 € –   Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
-180,70 € – abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,65
361,40 € – 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
333,60 € – 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
20,00 € –   Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
915,70 € – Nettobetrag
173,98 € – 19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG
1.089,68 € – Gesamtbetrag

Zusätzlich fallen zu Beginn des gerichtlichen Verfahrens Gerichtskosten an. Der Klageschriftsatzes wird erst an die Gegenseite weitergeleitet, wenn dieser Vorschuss gezahlt wird. Bei dem obigen Fall fallen Gerichtskosten an in Höhe von 420,00 € an.

Für Vertragsgestaltungen oder projektbezogene Beratungen arbeiten wir in der Regel nach vereinbarten Stundensätzen.

Eine Erstberatung stellen wir Ihnen zu einem Pauschalbetrag in Rechnung, bei Verbrauchern max. 190,00 € zzgl. USt. Beauftragen Sie uns anschließend in der gleichen Angelegenheit mit Ihrer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, rechnen wir diesen Betrag selbstverständlich auf die dann entstehenden Gebühren an.

Sollten während des laufenden Mandats Unklarheiten über die Gebühren unserer Tätigkeit entstehen, bitten wir Sie, uns hierauf direkt anzusprechen.

Sind Sie rechtsschutzversichert, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage und rechnen im Falle der Deckungszusage die Gebühren unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab. Sie erhalten dann lediglich eine Rechnung über die ggf. mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.

Sollten Sie unsere Dienstleistungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können und auch keine Rechtsschutzversicherung haben, gibt es für die anwaltliche Beratung und die außergerichtliche Vertretung die Möglichkeit, Beratungshilfe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Für gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das notwendige Formular finden Sie hier.