Unternehmensrecht
Die Rechtsanwälte Dr. Wengenroth und Striedter betreuen in vielfältiger Weise Unternehmen; sie begleiten aufgrund von langjährigen Beraterverträgen intensiv deren wirtschaftliche Entwicklung. Dazu gehört die Beratung des Unternehmens in der Gründungsphase und in der Zeit des Aufbaus (z.B. Erlangung behördlicher Erlaubnis, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Dauerschuldverhältnissen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vorgabe von Arbeitsbedingungen). Das gilt sowohl für Firmen im Bereich der Industrie, als auch für mittelständische und handwerkliche Unternehmen.
Durch ein vertrauensvolles Verhältnis der Rechtsanwälte zu den Unternehmensinhabern konnten in erheblichem Umfang Probleme vermieden werden und Auseinandersetzungen ohne Prozesse bereinigt werden – die Vermeidung von langen und kostenintensiven Gerichtsverfahren hat einen besonderen Stellenwert für die Anwaltskanzlei.
Aber auch in den Problemzeiten des Unternehmens, bis hin zur Insolvenz ist ein fachkundiger und vertrauensvoller Rat gesichert.