Trennung ohne Scheidung?

In der Zeit zwischen Trennung und Scheidung wird grundsätzlich Trennungsunterhalt geschuldet. Auf diesen Unterhalt kann man für die Zukunft auch nicht wirksam verzichten. Wird die Ehe aber geschieden, müssen besondere Gründe gegeben sein, um noch Unterhalt zahlen zu müssen. Ein solcher Grund kann auch die Dauer der Ehe sein. Die Ehe endet unterhaltsrechtlich allerdings erst mit dem Scheidungsantrag. Eine lange Trennungszeit kann daher auch zu einer längeren Unterhaltspflicht nach der Scheidung führen.

Auch auf den Zugewinn kann eine lange Trennungszeit Einfluss haben. Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Ehemann während der langjährigen Trennung im Lotto gewann. Obwohl die Eheleute schon acht Jahre getrennt lebten, wurde der Lottogewinn als Zugewinn berücksichtigt. Ein Vermögenszuwachs ist also erst ab dem Scheidungsantrag nicht mehr ausgleichspflichtig.

Gleiches gilt für den Versorgungsausgleich. Für die Zeit der Ehe werden alle Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten hälftig geteilt. Zahlen die Eheleute also in die gesetzliche oder eine private Rentenversicherung ein oder betreiben sie betriebliche Altersvorsorge, werden die dadurch erworbenen Anrechte auch während der Trennung geteilt.

Außerdem besteht bis zur Scheidung auch noch das Erbrecht des Ehegatten. Da Ehegatten auch pflichtteilsberechtigt sind, kann auch ein Testament nicht verhindern, dass zumindest ein Teil der Erbmasse an den getrennt lebenden Ehegatten fließt.

Letztlich bringt die Ehe während der Trennung auch keine steuerlichen Vorteile mehr. Spätestens ab dem Kalenderjahr, das auf die Trennung folgt, müssen die Ehegatten ihre Lohnsteuerklasse ändern und getrennte Steuererklärungen abgeben.

Fazit:
Ist die Ehe tatsächlich gescheitert und das Trennungsjahr abgelaufen, sollte man sich zumindest anwaltlich beraten lassen, ob ein Scheidungsantrag wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. Keinesfalls sollte man sich nur aus Angst vor den Kosten gegen eine Scheidung entscheiden.


Florian Striedter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht