Unterhalt nur nach Aufforderung

Ab welchen Zeitpunkt aber muss der Unterhaltspflichtige den geschuldeten Unterhalt tatsächlich zahlen? Der Unterhaltspflichtige muss Unterhalt ab dem Zeitpunkt zahlen, in dem er zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder zur Zahlung eines bestimmten Unterhaltsbetrages aufgefordert wird.

Warum ist das so? Die gesetzlichen Regelungen beruhen auf dem Gedanken, dass der Unterhalt zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs dient. Macht der Unterhaltsberechtigte den ihm zustehenden Unterhalt nicht geltend, kann davon ausgegangen werden, dass sein Einkommen zur Deckung seines Lebensbedarfs ausreicht. Darüber hinaus möchte man den Unterhaltspflichtigen in die Lage versetzen, sich auf die Belastungen einzustellen, die auf ihn zukommen.

Fazit:
Unterhalt kann nur von dem Zeitpunkt an gefordert werden, zu welchem er durch ein Auskunftsverlangen oder ein konkretes Zahlungsverlangen geltend gemacht wurde. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Unterhaltsansprüche z. B. nach einer Trennung schnellstmöglich und nachweisbar geltend gemacht werden.


Florian Striedter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht