Wer entscheidet über die Impfung des Kindes?

Eine vom Kindesvater getrennt lebende Mutter wollte ihr Kind gegen Masern impfen lassen. Der Vater widersprach der Impfung, woraufhin die Kindesmutter beantragte, ihr diese Entscheidung zu übertragen. Sie machte geltend, die Impfung sei eine Angelegenheit des täglichen Lebens.

Können sich die Eltern in Fragen der elterlichen Sorge nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil allein übertragen. Dabei ist der Elternteil auszuwählen, der am besten geeignet erscheint, die Entscheidung sinnvoll zu treffen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hatte sich mit der Frage kürzlich zu beschäftigen. Es urteilte, dass es sich bei einer Impfung nicht um eine Entscheidung des täglichen Lebens, sondern um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung handele. Von erheblicher Bedeutung sei alles, was für das weitere Leben des Kindes Auswirkungen habe oder haben könne. Die Entscheidung, ob man Impfungen durchführe, sei für das Kind mit Risiken und Komplikationen verbunden.

Die Frage der Impfung ist daher von beiden sorgeberechtigten Eltern gemeinschaftlich zu treffen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, muss das Familiengericht entscheiden, welchem Elternteil die Entscheidung übertragen wird.


Florian Striedter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht