Ansprüche bei Flugverspätung oder Annullierung

Die Fluggesellschaft ist bei Flugverspätungen außerdem verpflichtet, für Sie zu sorgen. Die Betreuungspflicht, die z. B. Unterbringung und Verpflegung beinhaltet, beginnt

bei Flugstrecken bis 1.500 km: ab zwei Stunden verspäteter Abflug, bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km oder über die EU-Grenze hinaus mit 1.500 – 3.500 km: ab drei Stunden verspäteter Abflug, bei Flügen über EU-Grenzen hinaus über 3.500 km: ab vier Stunden verspäteter Abflug. Zudem muss die Fluggesellschaft Ihnen zwei Telefonate oder den Versand von zwei Faxen oder E-Mails ermöglichen. Ist der Abflug erst am nächsten Tag, haben Sie auch Anspruch auf eine Unterbringung im Hotel inklusive Hin- und Rückfahrt.

Ab einer Verspätung von drei Stunden muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Entschädigung zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Länge Ihrer Flugstrecke. Bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometern sind es 250 €. Bei EU-Flugstrecken über 1.500 Kilometern stehen Ihnen 400 € zu, das gilt auch bei anderen Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern. Bei Strecken über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU beträgt die Ausgleichsleistung 600 €.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht