Fotos von Kindern im Internet

Die Eltern der betroffenen Kinder leben getrennt. Die neue Lebensgefährtin bzw. der neue Lebensgefährte eines Elternteil veröffentlicht Fotos der Kinder zu Werbezwecken im Internet. Von dem weiteren Elternteil lag keine Einwilligung vor.

Entscheidungen, die erhebliche Bedeutung im Leben eines Kindes haben, sind von den Eltern gemeinsam zu treffen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben.

Die Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet hat erhebliche Konsequenzen für das Leben der Kinder. Das Internet vergisst nichts. Fotos lassen sich aus dem Internet kaum entfernen, so die Gerichte. Die Entscheidung der Eltern für oder gegen eine Veröffentlichung von Fotos hat erhebliche Bedeutung für die Entwicklung und das Wohl der Kinder. Fehlt bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Zustimmung eines Sorgeberechtigten, so fehlt die Einwilligung und somit die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Fotos.

Außerdem stellen die Gerichte klar, dass es auf die Einwilligung des betroffenen Kindes nicht ankommt, solang die Einwilligung der Sorgeberechtigten nicht vorliegt.

Fazit:
Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet, die Kinder ablichten, ist darauf zu achten, dass die Einwilligung beider Sorgeberechtigten vorliegt.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht