Punkte in Flensburg abbauen: So funktioniert es

Wer Punkte in Flensburg hat, sollte wissen, wann und wie ein Abbau möglich ist. Besonders Fahrer in der Probezeit müssen strenge Regeln beachten. Was sind die wichtigsten Möglichkeiten zur Reduzierung des Punktestands? 

Freiwilliger Punkteabbau durch ein Seminar
Bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Das Seminar setzt sich aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Modulen zusammen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Automatische Tilgung von Punkten
Punkte werden nach festen Fristen automatisch gelöscht, unabhängig vom Verhalten des Fahrers. Ein Punkt für eine schwere Ordnungswidrigkeit verfällt nach zweieinhalb Jahren, während zwei Punkte für eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ohne Führerscheinentzug nach fünf Jahren gelöscht werden. Drei Punkte, die für Straftaten mit Führerscheinentzug vergeben werden, bleiben zehn Jahre bestehen. Eine Verlängerung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße gibt es nicht mehr.

Besonderheiten für Fahranfänger in der Probezeit
Fahrer in der zweijährigen Probezeit unterliegen strengeren Regeln. Ein schwerwiegender Verstoß, auch A-Verstoß genannt, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Alkohol am Steuer oder ein Rotlichtverstoß, führt zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Zwei weniger schwerwiegende Verstöße, sogenannte B-Verstöße, wie das Telefonieren am Steuer oder ein zu geringer Sicherheitsabstand, werden wie ein A-Verstoß gewertet und ziehen dieselben Konsequenzen nach sich. Wer einen zweiten A-Verstoß begeht, erhält eine Verwarnung und die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Ein dritter A-Verstoß führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Kein Punkteabbau bei hohem Punktestand
Ab sechs Punkten ist ein Abbau durch ein Seminar nicht mehr möglich. Wer acht oder mehr Punkte erreicht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Den aktuellen Punktestand kann jeder kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de) abfragen.

Tipp:
Wer frühzeitig reagiert, kann schwerwiegende Konsequenzen vermeiden. Bei Fragen oder rechtlicher Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Florian Striedter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht