Ein solcher Titel kann durch ein notarielles Anerkenntnis, einen gerichtlichen Vergleich oder ein Urteil geschaffen werden. Der preiswerteste Weg ist jedoch, einen solchen Titel beim Jugendamt zu erstellen, da er dort kostenlos errichtet wird.
Der Vorteil der Jugendamtsurkunde besteht für beide Seiten darin, dass mit der Errichtung der Jugendamtsurkunde ein gerichtliches Verfahren über die Zahlung des Unterhaltes vermieden werden kann. Sind sich die Kindeseltern über die Höhe des Unterhalts nicht einig, kann zumindest das Kostenrisiko für den Unterhaltspflichtigen gesenkt werden. Mit der Jugendamtsurkunde ist der Unterhaltsbetrag, den der Unterhaltspflichtige meint zahlen zu müssen, bereits tituliert wird. Ist der Unterhaltsberechtigte der Auffassung, der Unterhaltspflichtige habe mehr Unterhalt zu zahlen, als tituliert wurde, kann der Unterhaltsberechtigte dann nur noch den überschießenden Betrag vor Gericht geltend machen. Dadurch wird das Kostenrisiko erheblich gesenkt. Weiter wird ein langes Gerichtsverfahren vermieden und Ansprüche können sehr schnell realisiert werden.
Die Jugendamtsurkunde kann lediglich für Kinder errichtet werden, die nicht bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Allerdings sollte der Unterhaltspflichtige nicht leichtfertig eine solche Urkunde unterzeichnen. Er sollte peinlichst genau darauf achten, dass die Urkunde und der zu zahlende Unterhaltsbetrag tatsächlich seine finanziellen Verhältnisse widerspiegeln. Eine Abänderung der Urkunde ist nur möglich, wenn tatsächlich Änderungen in seinen finanziellen Verhältnissen eintreten. Stellt man im Nachhinein fest, dass das Einkommen gar nicht so hoch war wie gedacht und der zu zahlende Unterhalt zu hoch ist, ist in den meisten Fällen eine Abänderung nicht mehr möglich und man ist in Zukunft an die erste Feststellung gebunden.
Fazit:
Jugendamtsurkunden sind Fluch und Segen zugleich. Es empfiehlt sich daher vor Errichtung einer solchen Urkunde anwaltlichen Rat einzuholen, um von den richtigen Grundlagen auszugehen.