BGH ändert Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Wohnfläche bei Betriebskosten

Die frühere Rechtsprechung, dass bei einer Betriebskostenabrechnung die vereinbarte Wohnfläche maßgeblich ist (wenn sie nicht mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht), gibt der BGH damit ausdrücklich auf.


Dr. Werner Wengenroth

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht