Cannabis und Führerschein

Beim Genuss von Cannabis im Straßenverkehr drohen Bußgelder von 500 € bis 1.500 € sowie Fahrverbote von ein bis drei Monaten.

Wem eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder die Fahruntüchtigkeit aufgrund des Cannabiskonsums nachgewiesen wird, dem droht eine strafrechtliche Verurteilung mit einer Geldstrafe von einem Monatsgehalt und mehr. Bei einer Verurteilung wird regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Die Sperre zur Wiedererlangung des Führerscheins beträgt bei „Ersttätern“ regelmäßig mindestens 12 Monate.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen wird in jedem Fall die Fahrerlaubnisbehörde informiert. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges Zweifel hat, kann sie diese überprüfen. So kann sie eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU – der „Idiotentest“) oder ein medizinisches Gutachten über den Drogenkonsum anordnen.

Wer mit Cannabis im Straßenverkehr „erwischt“ wird, sollte so wenig Aussagen wie möglich machen. Auch freiwillige Tests (z. B. Urintests) sollten unterlassen werden.

Wem ein Verstoß gegen das Cannabisverbot zur Last gelegt wird, der muss in jedem Fall mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Drogenkontrolle gar kein Verkehrsbezug vorliegt – auch Fußgänger müssen einen Führerscheinentzug befürchten!

Auch die Ablegung einer kostspieligen MPU steht immer im Raum.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht