Corona und finanzierte Autos

Die meisten Fahrzeuge sind finanziert, die Raten können nicht bedient werden. Was tun? 

1. Muss ich meine Kfz Darlehen weiter bezahlen?

Nein, wenn ich Verbraucher (kein Unternehmer) bin und durch die Pandemie Einnahmeausfälle habe.

Die Bedienung des Darlehens muss deshalb unzumutbar sein (z.B. wenn der angemessene eigene Lebensunterhalt oder der Unterhaltsberechtigten gefährdet ist).

Dann sind bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen, Finanzierungs- und Leasingverträge sowie private Verbraucherdarlehen die Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt (Stundung). Es braucht also keine Zahlung geleistet zu werden.

2. Muss ich eine Kündigung befürchten – wird mein Auto abgeholt?

Nein, ich brauche infolge der Stundung keine Kündigung zu befürchten und das Auto wird deshalb nicht abgeholt. Allerdings muss ich mir darüber im Klaren sein, dass ich die Zahlungen nach dem 30.06.2020 wieder aufnehmen muss (es sei denn es wurde eine Vereinbarung mit der Bank getroffen).

3. Was muss ich konkret bei einem finanziellen Engpass tun?

Die Stundung wird gesetzlich angeordnet, d. h. sie gilt unmittelbar.

Der Kunde sollte sich aber im eigenen Interesse mit seiner Bank in Verbindung setzen, denn er muss gegebenenfalls seine durch die COVID-19-Pandemie eingetretenen Einnahmeausfälle gegenüber der Bank nachweisen, z. B. durch Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers.

Er muss zudem darlegen, dass ohne die Stundung der fälligen Forderung sein angemessener Lebensunterhalt oder der seiner unterhaltsberechtigten Personen gefährdet wäre. Der Verbraucher sollte möglichst mit der Bank gemeinsam eine Lösung für die Fortsetzung des Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie erarbeiten.

4. Wie lange gilt die Stundung?

Die erfassten Ansprüche sind zunächst für drei Monate gestundet, d. h. um diesen Zeitraum verschiebt sich die Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht