Der traumatisierte Feuerwehrmann – Kinderleichen

Ein Brandmeister im Dienst einer saarländischen Stadt wurde infolge eines Wohnungsbrandes schwer traumatisiert. Er sah nämlich stark entstellte Kinderleichen.

Er wurde mit Ruhestandsbezügen in den Ruhestand versetzt. Die psychische Erkrankung des Brandmeisters wurde als Dienstunfall anerkannt, nicht jedoch als “qualifizierter Dienstunfall“. Nur dann erhält er aber im Ruhestand zu seinen Bezügen ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Ein qualifizierter Dienstunfall liegt vereinfacht gesagt dann vor, wenn der Feuerwehrangehörige einen außergewöhnlich gefährlichen Einsatz hatte, bei dem er typischerweise auch mit dem Verlust seines Lebens rechnen musste.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands hat am 10.06.2020 entschieden, dass sich bei dem Anblick der Kinderleichen keine lebensgefährliche Situation verwirklicht habe. Der psychisch belastende Anblick von Kinderleichen sei für sich gesehen nicht lebensgefährlich. Der Einsatz sei für ihn auch im Übrigen nicht überdurchschnittlich gefährlich gewesen:

„Vor diesem Hintergrund unterliegt es zunächst keinem Zweifel, dass das Betreten eines brennenden Gebäudes, insbesondere zum Zwecke der Menschenrettung, für Feuerwehrbeamte bereits bei "normaler" Dienstverrichtung eine besonders gefahrgeneigte Tätigkeit darstellt bzw. diese für sie mit latenten bzw. abstrakten Gefahren für Leib und Leben verbunden ist. Es handelt sich jedoch nicht um eine Tätigkeit, bei welcher der Verlust des Lebens typischerweise wahrscheinlich oder naheliegend ist. Im Gegenteil sind Feuerwehrbeamte aufgrund ihrer speziellen Ausbildung und technischen Ausrüstung typischer- bzw. normalerweise in der Lage, ein brennendes Gebäude zu betreten und auch durch Feuer eingeschlossene Menschen aus Gebäuden zu retten, ohne dabei in eine Situation zu geraten, in welcher der Verlust des eigenen Lebens wahrscheinlich oder doch sehr naheliegend ist.

 


Dr. Werner Wengenroth

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht