Die neuen Bußgelder ab 28. April 2020

Ohne Zweifel hat eine erhebliche Verschärfung des Bußgeldkatalogs stattgefunden. Das führt dazu, dass Führerscheine mehr denn je gefährdet sind. So gibt es schneller Punkte und schneller Fahrverbote. Hat man acht Punkte angesammelt, führt dies sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis, mit allen schwierigen Konsequenzen. Aber man mag sich auch vor Augen führen, was es bedeutet ein einmonatiges Fahrverbot zu haben, sowohl für die Freizeit, erst recht für den Beruf. Es gilt also mehr denn je, die Regeln einzuhalten

Geschwindigkeit:
Innerorts werden ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h künftig bereits 70 € Bußgeld fällig (bisher 35 €). Ab 21 km/h werden 80 € fällig, hinzu kommen ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Außerorts gibt es schon ab 21 km/h einen Punkt sowie ein Bußgeld von 70 €. Ab 26 km/h kommt ein Monat Fahrverbot hinzu, das Bußgeld erhöht sich auf 80 €.

Halten und Parken:
Wer in zweiter Reihe parkt oder auf einem Radweg, für den werden künftig 55 € fällig (bisher mindestens 15 €). Bei Behinderung oder Gefährdung können das sogar bis zu 100 € werden sowie ein Punkt in Flensburg. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz werden künftig 55 statt vorher 35 € fällig.

Rettungsgasse:
Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen künftig 200 € Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wer eine bereits gebildete Rettungsgasse unerlaubt benutzt, kassiert ebenfalls einen Monat Fahrverbot und 240 € Bußgeld. Ebenfalls sind in allen Fällen bis zu zwei Punkte in Flensburg möglich.

Fahrradfahrer:
Wer einen Fahrradfahrer mit dem Auto überholt, muss innerorts künftig mindestens 1,50 Meter Abstand halten, außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 2,0 Meter.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht