Darüber hinaus wird noch unterschieden zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis. Das einfache Zeugnis gibt Art und Dauer der Arbeitsleistung wieder. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zur Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
Form und Inhalt des Zeugnisses bestimmen sich nach seinem Zweck, nämlich, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu dienen. Daher muss das Zeugnis auf dem für die Geschäftskorrespondenz üblichen Papier erstellt werden. Eine einfache Faltung soll unbedenklich sein, sofern das Zeugnis kopierfähig ist, d.h. auf der Kopie darf sich der Knick nicht durch Schwärzung abzeichnen. Inhaltlich ist das Zeugnis bestimmt durch die Gebote der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit. Die Praxis hat allerdings aus diesen Geboten die Fabel vom wohlwollenden Zeugnis gemacht.
Die Wendungen in den Zeugnissen entstammen nämlich einer Parallelsprache. Redewendungen, die in der Umgangssprache eine gute Beurteilung ausdrücken, sind im Zeugnis bisweilen „Worthülsen“, die eine unterdurchschnittliche Leistung beschreiben. Jeder Arbeitnehmer ist gut beraten, wenn er sein Zeugnis mit Hilfe eines „Zeugniswörterbuchs“ enträtselt. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis. Der Arbeitnehmer, der im Prozess eine überdurchschnittliche Beurteilung erstrebt, muss hierfür die erforderlichen Tatsachen vortragen und beweisen. Das gilt auch hinsichtlich der Tätigkeitsbeschreibung (übertragene Aufgaben und ausgeübte Tätigkeiten). Da die Formulierung beim Arbeitgeber liegt, kann der Arbeitnehmer, solange das Zeugnis allgemein verständlich ist und nichts Falsches enthält, keine abweichende Formulierung verlangen. Umgekehrt obliegt es dem Arbeitnehmer, die unterdurchschnittliche Beurteilung bzw. das Fehlen üblicher Angaben in einem Zeugnis zu rechtfertigen. Vor einiger Zeit hat auch das BAG klargestellt, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung der Schlussformel hat (Zukunftswünsche, Erfolgswünsche). Das ist durchaus kritikwürdig, zu ändern ist es nicht.
Fazit:
Zeugnisse sind kritisch zu prüfen, im Zweifel ist der Rat des Fachmannes einzuholen.