Kranke und leistungsunwillige Arbeitnehmer – Ohnmacht des Arbeitgebers?

Dann ist es doppelt bitter, wenn Arbeitnehmer im Unternehmen ihre Leistungskraft nicht mehr einbringen können oder wollen.

Arbeitgeber sind der Auffassung, diesem Phänomen stehe man machtlos gegenüber, gleich einer Unwetterfront. Das kann man so sehen, muss man aber nicht.

In einem Workshop mit RA Dr. Werner Wengenroth sollen Erfahrungen und Erkenntnisse in diesem Bereich ausgetauscht werden.

 

1. Einstellungssituation

Welche Fragen darf der Arbeitgeber bei Einstellung an den Arbeitnehmer richten?

Darf er nach seinem Gesundheitszustand fragen?

Welche Rollen spielen Eignungsprofil und Stellenbeschreibung?

 

2. Krankheit

Grundlegendes: Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Ist die AU-Bescheinigung jederzeit kritiklos hinzunehmen?

Welche Auskunftspflichten hat der behandelnde Arzt?

Welche Fragen darf der Arbeitgeber an den erkrankten Arbeitnehmer richten: 14 erlaubte Fragen

BEM und Kündigung

 

3. Leistungsminderung

Was tun mit dem Arbeitnehmer, der die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt?

Aktionsstufen

Eskalationsmodell (In/-Outplacement, Supervision, Coaching, Entgeltreduzierung, Änderungs-kündigung)

Endphase: Kündigung

 

Datum:        25.10.2018, 18.30 h

Ort:              Konferenzraum Stadthalle Westerburg

Anmeldung bitte an Frau Sauer: y.sauer@wengenroth-anwaelte.de


Dr. Werner Wengenroth

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht