Dann ist es doppelt bitter, wenn Arbeitnehmer im Unternehmen ihre Leistungskraft nicht mehr einbringen können oder wollen.
Arbeitgeber sind der Auffassung, diesem Phänomen stehe man machtlos gegenüber, gleich einer Unwetterfront. Das kann man so sehen, muss man aber nicht.
In einem Workshop mit RA Dr. Werner Wengenroth sollen Erfahrungen und Erkenntnisse in diesem Bereich ausgetauscht werden.
1. Einstellungssituation
Welche Fragen darf der Arbeitgeber bei Einstellung an den Arbeitnehmer richten?
Darf er nach seinem Gesundheitszustand fragen?
Welche Rollen spielen Eignungsprofil und Stellenbeschreibung?
2. Krankheit
Grundlegendes: Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Ist die AU-Bescheinigung jederzeit kritiklos hinzunehmen?
Welche Auskunftspflichten hat der behandelnde Arzt?
Welche Fragen darf der Arbeitgeber an den erkrankten Arbeitnehmer richten: 14 erlaubte Fragen
BEM und Kündigung
3. Leistungsminderung
Was tun mit dem Arbeitnehmer, der die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt?
Aktionsstufen
Eskalationsmodell (In/-Outplacement, Supervision, Coaching, Entgeltreduzierung, Änderungs-kündigung)
Endphase: Kündigung
Datum: 25.10.2018, 18.30 h
Ort: Konferenzraum Stadthalle Westerburg
Anmeldung bitte an Frau Sauer: y.sauer@wengenroth-anwaelte.de