LKW mit Benzin betankt – Muss Arbeitnehmer zahlen?

Der Arbeitnehmer war als LKW-Fahrer beschäftigt.

Er tankte Benzin in einen Lkw (Dieselfahrzeug). Dann fuhr er noch mit dem Fahrzeug zum Betriebssitz. Das Fahrzeug konnte danach nicht gestartet werden.
Es wurde in die Werkstatt des Unternehmens geschleppt.

Dort wurde die Kraftstoffanlage geprüft. Es wurde festgestellt, dass Benzin getankt wurde. Der Kraftstoffvorfilter und der Dieselfilter wurden erneuert, die Leitungen gereinigt, das Benzin aus dem Tank abgepumpt, Diesel aufgefüllt und die Kraftstoffanlage wurde entlüftet. Kosten: Knapp 1.000 €.

Wer muss zahlen?

Wir haben Zahlungsklage für den Arbeitgeber eingereicht, erfolgreich: Das Arbeitsgericht Koblenz (Urt. v. 05.11.2019 - 11 Ca 383/19) entschied, der Arbeitnehmer muss diese Kosten als Schadensersatz dem Arbeitgeber erstatten:

„Dem Kläger ist vorliegend grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.
Jeder Kraftfahrer und erst recht jeder Berufskraftfahrer weiß, in welchem Fahrzeug er unterwegs ist und welchen Treibstoff dieses Fahrzeug benötigt.
Zudem sind generell die Beschriftungen der Zapfsäulen Diesel so deutlich und groß, dass ein Verwechseln praktisch ausgeschlossen ist.
Wegen der offensichtlichen Möglichkeit der richtigen Verhaltensweise ist davon auszugehen, dass der Kläger in besonders großem Maße gegen seine allgemeine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, so dass ohne weiteres die Annahme grober Fahrlässigkeit gerechtfertigt ist (so auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Juli 2003 – 7 Sa631/03 –juris)“
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Dr. Werner Wengenroth

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht