MPU regelmäßig erst ab 1,6 Promille

Wer an seinen Führerschein angewiesen ist, muss bei der Führerscheinstelle die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beantragen, was in vielen Fällen mit einer MPU verbunden ist. Die Behörden verlangen einen „Idiotentest“ regelmäßig ab einer Grenze von 1,6 Promille. Erst ab dieser Grenze ging man von einer starken Alkoholgewöhnung aus.
Von Seiten zahlreicher Führerscheinstellen, insbesondere in Süddeutschland, wurde in letzter Zeit immer wieder versucht diese Grenze auf 1,1 Promille abzusenken.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte nun in letzter Instanz über Beschwerden von zwei Autofahrern zu entscheiden, die für eine MPU bei geringeren Alkoholwerten als 1,6 Promille keine Notwendigkeit sahen.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte sich gegen die Behörden und hält an der Grenze von 1,6 Promille fest. Bei niedrigeren Alkoholkonzentration müssten weitere Umstände hinzutreten um doch eine MPU erforderlich zu machen. So könnten zum Beispiel gravierende Fahrfehler zu einem solchen Ergebnis führen.
Es bleibt damit zunächst einmal bei der Promillegrenze von 1,6 für die Erforderlichkeit einer MPU.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht