Muss man bei einem Verkehrsunfall die Polizei rufen?

Auf deutschen Straßen kracht es immer und überall – und das Tag für Tag. Allein 2020 wurden 2,3 Millionen Verkehrsunfälle registriert. Doch viele Autofahrer sind verunsichert und wissen nicht, wann sie die Polizei rufen müssen. Grundsätzlich gilt:

Bei einem Verkehrsunfall ist man nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen. Sind alle an dem Unfall Beteiligten damit einverstanden, muss die Polizei nicht hinzugezogen werden. Oft ist es aber ratsam.

Die Beamten müssen hingegen alarmiert werden, wenn es bei einem Unfall Schwerverletzte oder gar Tote gibt. Dann ist es für die Beteiligten meist nicht möglich, die notwendigen Feststellungen zu treffen, vor allem, wenn es um den Unfallhergang und die Frage nach der Verantwortung geht. Ist es nur zu leichten Verletzungen gekommen, können die Verletzten entscheiden, ob sie die Polizei einschalten wollen.

Wichtig ist:
Wenn einer der Unfallbeteiligten die Polizei rufen möchte, kann er das in jedem Fall tun. Das gilt auch, wenn es nur zu Blechschaden gekommen sei. Die anderen Beteiligten müssten dann warten, bis die Beamten da sind. Ob man die Polizei zu einem Verkehrsunfall hinzuziehen muss oder die Beamten nur sicherheitshalber ruft – bezahlen muss man den Einsatz nicht.  

Ist eine der Unfallparteien bei dem Unfall nicht anwesend, zum Beispiel bei einem sogenannten „Parkrempler“, muss ebenfalls die Polizei gerufen werden. Der Unfallversucher kann aber erst eine angemessene Zeit auf den anderen Beteiligten warten und sich dann an die Polizei wenden. 

Allerdings sollte man im Auge behalten, dass bei eigenem Verschulden beim Rufen der Polizei selbstverständlich ein Bußgeld droht!


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht