Straßenverkehr und Cannabis

Hier sollte man außerordentlich vorsichtig sein, wie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt zeigt. Aus einem Beschluss des Gerichtes geht hervor, dass einem Fahrerlaubnisinhaber wegen regelmäßigen Konsums von Cannabis der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen werden kann. So war in der Wohnung eines Mannes eine erhebliche Menge Marihuana gefunden worden und er gab zu, regelmäßig Marihuana zu nehmen. Daraufhin entzog ihm die Straßenverkehrsbehörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Eine Klage dagegen hatte keinen Erfolg.

Nach der Fahrerlaubnisverordnung habe die Behörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise. Aufgrund des ermittelten Sachverhaltes habe die Kreisverwaltung zu Recht davon ausgehen dürfen, dass der Mann regelmäßig Cannabis konsumiere. Bei einem regelmäßigen Konsum bestehe nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung aber keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Das lässt nur den Schluss zu, im Hinblick auf den Führerschein mit dem Cannabiskonsum vorsichtig zu sein.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht