Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Wichtig, egal ob gewerblicher oder privater Verkauf: Ein schriftlicher Kaufvertrag sollte Grundlage sein. Hier bieten sich zum Beispiel Musterverträge von Verkehrsanwälten an.  

Vorsicht geboten ist jedoch bei beliebigen Vertragsvorlagen aus dem Internet, die gerne von privaten Verkäufern genutzt werden. Diese sind häufig ungenau oder intransparent formuliert. Bei später festgestellten Mängeln kann dies für den Käufer von großem Nachteil sein, wenn z. B. Gewährleistungsklauseln unvollständig sind. Auch der Verkäufer hat bei Verwendung das Problem, dass solche Formulierungen unwirksam sein können.  

Hier gilt es auch zwischen gewerblichem Anbieter und privatem Verkäufer zu unterscheiden. Denn während private Käufer beim Händler auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr setzen können, haben private Verkäufer das Recht eine Gewährleistung vollends auszuschließen. Umso wichtiger also, ganz genau hinzuschauen.  

Hierzu zählen z.B.:  

  • Die Papiere: Ist der Wagen scheckheftgepflegt? Stimmt die Fahrgestellnummer?
  • Der Motorraum: Wie ist der Ölstand? Gibt es Flüssigkeitsverlust bei laufenden Motor?
  • Der Innenraum: Riecht das Auto modrig? Gibt es Feuchtigkeitsflecken?
  • Rost: Wo und wie stark ist der Rostbefall? Sitzt er an der Karosserie?

 Auch eine Probefahrt sollte immer stattfinden – wenn möglich nicht zu kurz. Eine Fahrt durch Stadt und über Land liefert die beste Übersicht. Alternativ bietet sich für alle Käufer, gerade aber für Laien, die Prüfung des Wagens durch einen KFZ-Sachverständigen an, der den Fahrzeugzustand sicher beurteilen kann.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht