Zukünftig werden Bußgeldbescheide versandt, in denen lediglich die Geldbuße enthalten ist. Angaben zu den Punkten, die wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Rechtskraft in Flensburg eingetragen werden, gibt es zukünftig nicht mehr.
Damit wird bei vielen Verkehrssündern der Eindruck entstehen, noch einmal Glück gehabt zu haben. Vielleicht wird diese Meinung noch durch die verdichtete Berichterstattung zum neuen Punktesystem in den vergangenen Monaten verstärkt. Nicht jede Sünde soll ja zukünftig in Flensburg registriert werden.
Ein solcher Irrtum könnte am Ende aber weitreichende Konsequenzen haben. Punkte werden nämlich grundsätzlich nicht von Gerichten oder Bußgeldstellen vergeben. Die Punktebewertung bzw. deren Eintragung in das Fahreignungsregister ist allein Sache des Kraftfahrbundesamtes in Flensburg. Die Bußgeldstellen verhalten sich daher rechtmäßig, wenn sie nicht auf die Punkte hinweisen. Bisher war es gängige Praxis, dass auf die Punktebewertung hingewiesen wurde, verpflichtet sind die Bußgeldstellen dazu aber nicht.
Fazit:
Wer sicher gehen will, sollte bei Bußgeldbescheiden mit Geldbußen ab 60,00 € (Verfahrenskosten nicht mit eingerechnet) immer davon ausgehen, dass es zu einer Eintragung in Flensburg kommt. Es empfiehlt sich daher immer den Rat eines Verkehrsexperten einzuholen.