VW-Abgasskandal – Wann verjähren Ihre Ansprüche?

Das gilt in jedem Fall für Schadensersatzansprüche gegen VW, mit denen die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine Minderung des Kaufpreises verlangt werden kann. Gemäß §§ 195, 199 BGB beginnt der Lauf der Verjährung gegenüber VW erst, wenn ein Geschädigter Kenntnis von der Abgasmanipulation erhalten hat. Dies war im Jahre 2015. Die Verjährung hat also erst mit Schluss des Jahres 2015 zu laufen begonnen und läuft insgesamt 3 Jahre. Die Ansprüche gegen VW werden also erst Ende 2018 verjähren.

Weiter gibt es viele Berichte, dass Ansprüche gegenüber den Händlern endgültig Ende 2017 verjähren. Auch das ist nicht richtig. Grundsätzlich verjähren Gewährleistungsansprüche zwar 2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs. Jedoch gibt es eine Sondervorschrift zu Verjährung, wenn der Händler Kenntnis von der Manipulation hatte oder sich das Verhalten von VW zurechnen lassen muss. Dann gilt ebenfalls die kenntnisabhängige Verjährung von 3 Jahren.

Bisher ist in der Rechtsprechung höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Händler sich das Verhalten von VW zurechnen lassen muss. Diese Auffassung wird jedoch allgemein vertreten. Zahlreiche Gerichte haben sich bereits dazu geäußert, dass ein Händler sich das Verhalten von VW aufgrund der Sondersituation zurechnen lassen muss. Deshalb werden auch die Ansprüche gegenüber den Händlern erst Ende 2018 verjähren.

Fazit:
Geschädigte des Abgasskandals können noch bis zum Jahresende ihre Ansprüche durchsetzen. Geschädigte sollten sich daher spätestens jetzt dafür entscheiden, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr gut. Beim Oberlandesgericht Braunschweig in der Zwischenzeit eine Sammelklage anhängig, der man sich anschließen kann. Dies wahrt ebenfalls die Rechte der Betroffenen.


Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht