Das Bundesurlaubsgesetz regelt einen Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Das ergibt mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage Woche.
Wie ist der Urlaub bei wechselnden Diensten (z. B. 3 Dienste pro Woche, dann 2, dann 1, dann wieder 4 Dienste pro Woche) zu berechnen?
Die nachfolgende Berechnung kann für jede Urlaubsregelung mit anderen Zahlen eingesetzt werden, wir rechnen hier zunächst den gesetzlichen Mindesturlaub aus (24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche) und führen auch die Berechnung hinsichtlich eines Urlaubsanspruchs von 30 Urlaubstagen bei einer 6-Tage-Woche aus.
Entscheidend ist die Umrechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs von 24 Arbeitstagen bei einer 6-Tage-Woche.
Vorliegend wird der Umrechnungszeitraum 4 Wochen betragen, da der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraums immer im gleichen Rhythmus an insgesamt 10 Tagen tätig wird (3+2+1+4, dann wieder von vorn).
Der Urlaubsanspruch bei unregelmäßig verteilter Arbeitszeit muss mit demjenigen, dessen Arbeitszeit regelmäßig verteilt ist, zeitlich gleichwertig sein.
Das berechnet sich wie folgt:
24 (gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch bei einer Sechs-Tage-Woche) : 24 (Werktage im Umrechnungszeitraum) : 24 (Arbeitstage in 4 Wochen) x 10 (Arbeitstage des wechselnd tätigen Arbeitsnehmers) = 10 Urlaubstage
Bei einer Vereinbarung mit 30 Urlaubstagen hat der so tätige Arbeitnehmer einen Anspruch auf 13 Urlaubstage (30 : 24 x 10 = 12,5, das Ergebnis ist aufzurunden).
Ist das wechselnde System nicht periodisch ausgelegt, so muss eine Jahresberechnung vorgenommen werden:
Ausgangswert: 260 Tage in der Fünf-Tage-Woche (52 × 5), 312 Werktagen in der Sechs-Tage-Woche (52 x 6). Feiertage bleiben unberücksichtigt, das Jahr wird mit 364 Tagen gerechnet. Zu dieser Zahl sind die geleisteten Arbeitstage in Beziehung zu setzen. Arbeitet ein Arbeitnehmer bei einer betrieblichen 5-Tage-Woche z. B. 100 Schichten im Jahr, stehen ihm ausgehend von 30 Urlaubstagen 12 Urlaubstage zu (30 : 260 x 100, das Ergebnis wird aufgerundet).
Hinsichtlich der Höhe des Urlaubsentgelts ist das durchschnittliche Entgelt der letzten 13 Wochen zugrunde zu legen, und zwar die letzten 13 Wochen vor dem Urlaub.