Das Bundesurlaubsgesetz regelt einen Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Das ergibt mindestens 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage Woche. Wie ist der Urlaub bei wechselnden Diensten (z. B. 3 Dienste pro Woche, dann 2, dann 1, dann wieder 4…
Wechselnde Dienste – Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch?
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