Wie soll man sich bei Polizeikontakt verhalten?

Zunächst: Niemand muss sich selbst belasten – jeder hat das Recht zu schweigen!

  • Die Polizei muss Sie auf Ihr Schweigerecht hinweisen – nur dann sind Ihre Äußerungen juristisch bedeutsam.
  • Spontanäußerungen können Sie den Führerschein kosten! Möchten Sie sich zum Sachverhalt äußern, können Sie das im späteren Verfahren schriftlich tun und sich bei Bedarf mit einem Anwalt besprechen.
  • Die Auskunftspflicht gegenüber der Polizei beschränkt sich auf Angaben zur Person.
  • Zeigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere vor, falls die Beamten dies verlangen.
  • Seien Sie höflich und kooperativ, aber auf keinen Fall zu auskunftsfreudig – das gilt auch für Ihre Mitfahrer. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötigen Ärger.
  • Verhängt die Behörde eine Buße gegen Sie, obwohl Sie unschuldig sind, können Sie formlos Einspruch einlegen. Es genügt zu schreiben: „Ich habe die mir vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen und lege Einspruch ein.“ Das Schreiben muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde ankommen, ein Zugangsnachweis ist ratsam. Im weiteren Verfahren wird dann die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides geklärt.
  • 8. Wer eine hohe Buße und Fahrverbot oder Führerscheinentzug verhindern will, sollte umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten. In vielen Fällen kann ein Verkehrsanwalt eine bevorstehende Strafe reduzieren und ein Fahrverbot oder sogar Punkte in Flensburg verhindern.

Bernhard Schliesser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht