Trennungsunterhalt steht Ehegatten für die Zeit zwischen der "Trennung von Tisch und Bett" und der Rechtskraft der Scheidung zu. Anders als beim Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle) gibt es für die Berechnung des Trennungsunterhalts keine Tabelle. Er…
Trennungsunterhalt – Eile ist geboten!
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