Das Arbeitszeitgesetz setzt im Interesse der Gesundheit der Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz der zulässigen Arbeitszeit Grenzen: Grundsätzlich maximal 6 x 8 Stunden wöchentlich. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern…
Arbeitszeitgesetz für die Freiwillige Feuerwehr?
Weiterlesen
