Die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist begehrt. Oftmals erhält der Arbeitnehmer ein höherwertiges Fahrzeug, als er sich privat gönnen würde. Die Privatnutzung muss jedoch als geldwerter Vorteil, d. h. als „Lohn“ des Arbeitgebers versteuert werden. Dieser…
Arbeitnehmer schludert mit Fahrtenbuch
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