Wem gehört das „Kindersparbuch“?
Oft legen Eltern oder Großeltern nach der Geburt eines Kindes bzw. Enkelkindes ein Sparbuch auf dessen Namen an. Ob damit auch die Verfügungsmöglichkeit über das eingezahlte Geld ausschließlich dem Kind übertragen wird, oder ob Eltern bzw. Großeltern weiterhin Zugriff darauf haben, wurde inzwischen durch den Bundesgerichtshof (BGH) geklärt.
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