Autor: Florian Striedter

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Kein Unterhaltsanspruch der „Ex“ bei neuer Beziehung!

Ehegatten sind in vielerlei Hinsicht verpflichtet füreinander Verantwortung zu tragen, sie schulden sich Beistand und Fürsorge. Folge dieser Verantwortung ist insbesondere der Anspruch auf Unterhalt während der Ehe, im Trennungsjahr oder sogar nach Scheidung. Wie wirkt es sich jedoch auf den Unterhaltsanspruch aus, wenn der Ex-Ehegatte eine neue Beziehung eingeht?
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Wer entscheidet über die Impfung des Kindes?

Eltern haben die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Leben die Kindeseltern getrennt, darf der betreuende Elternteil Entscheidungen des täglichen Lebens allerdings alleine treffen. Solche Entscheidungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.
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Schenkungen der Schwiegereltern – Verjährung beachten!

Während intakter Ehe sind Zuwendungen durch die Schwiegereltern an Kinder und Schwiegerkinder nichts Ungewöhnliches. Häufig kommt es zu Barzuwendungen oder zur Übertragung von Immobilien. Wenn dann die Trennung der Ehegatten erfolgt, machen die Schwiegereltern oftmals Rückforderungsansprüche gegenüber dem Schwiegerkind geltend.
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Ende des ewigen Widerrufsrechts von Darlehensverträgen?

Seit der Modernisierung des Schuldrechts im Jahre 2002 müssen Banken ihre Kunden bei Darlehensverträgen über ihr Widerrufsrecht belehren. Der Gesetzgeber stellt dazu ein Muster zur Verfügung. 2009 urteilte der Bundesgerichtshof, dass das ursprüngliche amtliche Muster den gesetzlichen Anforderungen nicht entspreche. Hatte die Bank die Muster-Widerrufsbelehrung aber unverändert verwendet, war der Kunde dennoch ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Hat die Bank dagegen eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, können die Kunden ihre Darlehensverträge noch heute widerrufen (ewiges Widerrufsrecht).
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