Kein Unterhaltsanspruch der „Ex“ bei neuer Beziehung!
Ehegatten sind in vielerlei Hinsicht verpflichtet füreinander Verantwortung zu tragen, sie schulden sich Beistand und Fürsorge. Folge dieser Verantwortung ist insbesondere der Anspruch auf Unterhalt während der Ehe, im Trennungsjahr oder sogar nach Scheidung. Wie wirkt es sich jedoch auf den Unterhaltsanspruch aus, wenn der Ex-Ehegatte eine neue Beziehung eingeht?
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