Autor: Florian Striedter

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Neue Unterhaltsbeträge ab dem 1. August

Zum 01.08.2015 wurde die Düsseldorfer Tabelle in einer neuen, aktualisierten Fassung veröffentlicht. Erstmals seit dem 01.01.2010 haben sich die Unterhaltsbeträge wieder erhöht. Im Durchschnitt steigen die Unterhaltsbeträge um ca. 3,5 %. Die Steigerungen in den ersten 3 Altersstufen liegen im Mindestunterhalt bei 11,00 € (0 – 5 Jahre), 12,00 € (6 – 11 Jahre) bzw. 14,00 € (12 – 17 Jahre). Der für Studierende mit eigener Wohnung zu zahlende Unterhalt beträgt unverändert 670,00 € abzüglich Kindergeld.
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Rechte bei der Trennung

Die „Trennung von Tisch und Bett“ ist Voraussetzung für die Scheidung der Ehe. Doch welche Rechte haben die Ehegatten nach der Trennung? Was ist, wenn ein Ehegatte die Trennung nicht möchte?
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Bernhard_Schliesser
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