Kranker Arbeitnehmer – Information des Betriebsrats
Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer gekündigt. Der Arbeitnehmer war oft und lange krank. Vor der Kündigung wurde der Betriebsrat (hier Mitarbeitervertretung) um Zustimmung ersucht. Dem Betriebsrat wurden lediglich die Fehlzeiten wegen Krankheit mitgeteilt. Der Betriebsrat versagte seine Zustimmung. Im nachfolgenden Kündigungsrechtsstreit hat der Arbeitnehmer unzureichende Informationen des Betriebsrats gerügt. In erster Instanz war er damit nicht erfolgreich (AG KO 7 Ca 2126/18 Urt. v. 05.12.2018), die Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen.
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