Vermögenseinsatz beim Elternunterhalt – Welche Ausnahmen gibt es?
Kinder und Eltern sind sich über den sog. Verwandtenunterhalt wechselseitig zu Unterhalt verpflichtet. Während der Anspruch auf Kindesunterhalt meist mit dem Abschluss einer Ausbildung endet, entsteht ein Anspruch auf Elternunterhalt regelmäßig erst, wenn Eltern pflegebedürftig werden. Die eigene Rente der Eltern reicht oft nicht, um die Kosten für Pflege und Heimunterbringung zu sichern, weshalb Sozialhilfe beantragt wird. Die Sozialhilfeträger nehmen dann Regress bei den Kindern, die auch verpflichtet sind, ihr Vermögen zum Unterhalt einzusetzen. Allerdings ist das Vermögen nicht uneingeschränkt zu verwerten.
Weiterlesen