Unterhalt bei Wechselmodell
Bislang konnte ein sogenanntes Wechselmodell zwischen den Eltern nur einvernehmlich etabliert werden. Vom Wechselmodell spricht man, wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kindes in einer Weise abwechseln, dass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
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