Familienrecht

Florian_Striedter

Unterhalt bei Wechselmodell

Bislang konnte ein sogenanntes Wechselmodell zwischen den Eltern nur einvernehmlich etabliert werden. Vom Wechselmodell spricht man, wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kindes in einer Weise abwechseln, dass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
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Bernhard_Schliesser
Florian_Striedter

Ehewohnung und Eigentum – Enteignung während der Trennungszeit?

Will ein Ehegatte getrennt leben, kann er verlangen, dass ihm die Ehewohnung alleine überlassen wird. Die Eigentumsverhältnisse spielen hierbei zunächst keine Rolle. Voraussetzung ist lediglich, dass es ihm z. B. aufgrund der Größe der Wohnung nicht zumutbar ist, weiterhin mit seinem Ehegatten unter einem Dach zu leben. Gehört die Ehewohnung dem weichenden Ehegatten, stellt sich die Frage, wann er sein Eigentum wieder selbst nutzen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich folgenden Fall zu entscheiden:
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Florian_Striedter

Kein Unterhaltsanspruch der „Ex“ bei neuer Beziehung!

Ehegatten sind in vielerlei Hinsicht verpflichtet füreinander Verantwortung zu tragen, sie schulden sich Beistand und Fürsorge. Folge dieser Verantwortung ist insbesondere der Anspruch auf Unterhalt während der Ehe, im Trennungsjahr oder sogar nach Scheidung. Wie wirkt es sich jedoch auf den Unterhaltsanspruch aus, wenn der Ex-Ehegatte eine neue Beziehung eingeht?
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Bernhard_Schliesser

Das Umgangsrecht des biologischen Vaters

Die Kindesmutter war verheiratet. Aus einer außerehelichen Beziehung sind Zwillinge hervorgegangen. Da die Kindesmutter verheiratet war, wurde nicht der biologische Vater sondern der Ehemann der rechtliche Vater der Kinder. Der biologische Vater begehrte Umgang mit den Zwillingen, hierüber hatte nun letztlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
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