Miet- und WEG-Recht

Dr._Werner_Wengenroth
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Verspätung von WEG-Abrechnung verlängert Frist für Betriebskostenabrechnung nicht

Eine Vielzahl von Eigentumswohnungen wird vermietet. Der Eigentümer befindet sich in einer eigentümlichen Zwischenstellung. Zum einen erwartet er vom Hausverwalter bzw. der Eigentümerversammlung Abrechnung über das Hausgeld, zum anderen muss er gegenüber dem Mieter die Betriebskosten abrechnen. Die Betriebskostenabrechnung ist binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu überstellen.
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„Berliner Modell“ der Räumung von Wohnraum

Bis zum Jahr 2013 musste der Gerichtsvollzieher bei Räumung von Wohnraum nicht nur die Mieter aus der Wohnung weisen, auch die Sachen des Mieters mussten entfernt und eingelagert werden. Das war mit erheblichen Kosten verbunden. Aus der Not heraus wurde damals das „Berliner Modell“ geboren, eine unvollständige Hilfskonstruktion über das Vermieterpfandrecht, nur den Mieter zu entfernen.
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Widerrufsrecht für Wohnungseigentümergemeinschaft?

Der Verbraucher im Rechtssinn genießt vielfältigen Schutz durch die Gesetze. Verbraucher können Widerrufsrechte geltend machen (z.B. Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte und dergleichen mehr). Zudem unterliegen Verbraucher auch dem Schutz bei der Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen („Kleingedrucktes“).
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