Miet- und WEG-Recht

Dr._Werner_Wengenroth
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Arbeitgeber als Vermieter

Der Fachkräftemangel zwingt die Arbeitgeber zu kreativen Lösungen. Werden zum Beispiel Fachkräfte aus dem Ausland angeworben, so wird zur Steigerung der Attraktivität gleichfalls eine Mietwohnung vom Arbeitgeber angeboten. Arbeitgeber mögen im Arbeitsrecht bewandert sein, im Mietrecht regelmäßig nicht. Hier sind nachfolgende Punkte unbedingt zu beachten:
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Wegfall des Eigenbedarfs – zeitliche Grenze der Berücksichtigung

Der Vermieter kündigt Wohnraum wegen Eigenbedarf. Die Gerichte haben grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für den geschützten Personenkreis als angemessen sieht. Das Gericht und noch viel weniger der Mieter ist daher nicht berechtigt, seine Vorstellungen von einem angemessenen Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters zu setzen (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.2015 – VIII ZR 166/14).
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