Die Wirkung eines einfachen Mietspiegels
Der Westerwaldkreis und auch die dort gelegenen Kommunen haben keinen Mietspiegel i. S. d. §§ 558c und 558d BGB, weder einen einfachen, noch einen qualifizierten Mietspiegel. Anderweitig kursierende „Mietspiegel“ verdienen diesen Namen nicht.
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