Verspätung von WEG-Abrechnung verlängert Frist für Betriebskostenabrechnung nicht
Eine Vielzahl von Eigentumswohnungen wird vermietet. Der Eigentümer befindet sich in einer eigentümlichen Zwischenstellung. Zum einen erwartet er vom Hausverwalter bzw. der Eigentümerversammlung Abrechnung über das Hausgeld, zum anderen muss er gegenüber dem Mieter die Betriebskosten abrechnen. Die Betriebskostenabrechnung ist binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu überstellen.
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