Die meisten Menschen denken, dass sie von ihrem Ehepartner in allen Lebenslagen vertreten werden können. Glücklicherweise ist das nicht so, es gibt kein allgemeines Vertretungsrecht des Ehepartners. Während intakter Ehe können Ehepartner nur sogenannte „Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie“ mit Wirkung auch für den anderen Ehepartner tätigen. Hierunter fällt zum Beispiel die Anschaffung von Haushaltsgeräten, Telefonrechnungen und Bedarf des täglichen Lebens also alltägliche Dinge im kleinen Rahmen.
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