Autor: Bernhard Schliesser

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Straßenverkehr und Cannabis

In den letzten Monaten liest man immer wieder, dass Cannabis legalisiert werden soll. In Deutschland dürften im Moment ca. 1.000 Menschen legal Cannabis konsumieren, weil es ihnen vom Arzt verschrieben wurde. Die Anzahl der Anträge lässt vermute, dass es in den nächsten Monaten noch mehr werden. In den USA ist Cannabis in einigen Bundesstaaten bereits legalisiert. Auch bei uns wird die Forderung immer lauter, Gleiches zu tun. Die Diskussion lässt sicherlich die Hemmschwelle sinken, Cannabis zu komsumieren. Dies lässt die Frage entstehen, wie dies im Straßenverkehr zu bewerten ist.
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Cannabis und Führerschein

Der bloße Konsum von Cannabis im Straßenverkehr stellt „nur“ eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer aufgrund des Cannabiskonsums nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, begeht eine Straftat. Wer bei seiner Drogenfahrt zudem andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann wegen Gefährdung des Strafverkehrs verurteilt werden.
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Das Umgangsrecht des biologischen Vaters

Die Kindesmutter war verheiratet. Aus einer außerehelichen Beziehung sind Zwillinge hervorgegangen. Da die Kindesmutter verheiratet war, wurde nicht der biologische Vater sondern der Ehemann der rechtliche Vater der Kinder. Der biologische Vater begehrte Umgang mit den Zwillingen, hierüber hatte nun letztlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
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