Nachbesserung und Transportkosten beim Kaufvertrag
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung verbraucherfreundlich verändert.
Ein Käufer hatte in einer weiter entfernten Stadt ein Fahrzeug gekauft, das nach kurzer Zeit einen Mangel aufwies. Dem Verkäufer muss dann die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu untersuchen und eine Nachbesserung durchzuführen. Bis dahin hat der Käufer nicht die Möglichkeit den Mangel selbst beseitigen zu lassen und dem Verkäufer diese Kosten in Rechnung zu stellen. Das kann er erst, wenn die Nachbesserung verweigert wird.
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