Autor: Dr. Werner Wengenroth

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Arbeitsrecht – Nach der Elternzeit

Die Arbeitnehmerin hat erst ihre Ausbildung in dem Betrieb absolviert, danach wurde sie dort weiter beschäftigt. Infolge der Geburt ihrer Kinder hat sie insgesamt fast 10 Jahre Elternzeit absolviert. Nunmehr will sie auf der Basis von Teilzeit wieder arbeiten. Der Arbeitgeber, der die Arbeitnehmerin seit nahezu 10 Jahren nicht mehr gesehen hat, ist der Meinung er muss ihr nur dieselbe Vollzeitstelle wie vor der Elternzeit anbieten. Wer hat Recht?
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Kein Versicherungsschutz in Raucherpause

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert. Geschieht dem Arbeitnehmer im betrieblichen Bereich ein Unfall, so unterliegt er dem Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall kann er von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) eine Rente beanspruchen. Das gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause – auch für Unfälle auf dem Weg in die Raucherpause?
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Widerrufsrecht für Wohnungseigentümergemeinschaft?

Der Verbraucher im Rechtssinn genießt vielfältigen Schutz durch die Gesetze. Verbraucher können Widerrufsrechte geltend machen (z.B. Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte und dergleichen mehr). Zudem unterliegen Verbraucher auch dem Schutz bei der Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen („Kleingedrucktes“).
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