Autor: Dr. Werner Wengenroth

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„Berliner Modell“ der Räumung von Wohnraum

Bis zum Jahr 2013 musste der Gerichtsvollzieher bei Räumung von Wohnraum nicht nur die Mieter aus der Wohnung weisen, auch die Sachen des Mieters mussten entfernt und eingelagert werden. Das war mit erheblichen Kosten verbunden. Aus der Not heraus wurde damals das „Berliner Modell“ geboren, eine unvollständige Hilfskonstruktion über das Vermieterpfandrecht, nur den Mieter zu entfernen.
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Höherer Mindestlohn als 8,50 €

Ab 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz. Dieser Mindestlohn beträgt 8,50 € je Zeitstunde. Besondere Zulagen (z. B. Nachtarbeitszulage) sind gesondert anzurechnen, d. h. für die Nachtarbeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in der Regel 8,50 € zuzüglich eines Zuschlags (branchenabhängig).
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