Schlagwort:

Dr._Werner_Wengenroth
Dr._Werner_Wengenroth
Florian_Striedter

Unterhalt nur nach Aufforderung

Das Gesetz kennt eine Vielzahl von Unterhaltsansprüchen. Beispielsweise sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet, d. h. Eltern ihren Kindern und umgekehrt. Ehegatten schulden sich während des Getrenntlebens bis zur Scheidung Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung eventuell nachehelichen Unterhalt. Auch schulden sich nicht verheiratete Eltern Unterhalt, soweit von ihnen ein gemeinsames Kind betreut wird.
Weiterlesen
Dr._Werner_Wengenroth

Arbeitgeber als Vermieter

Der Fachkräftemangel zwingt die Arbeitgeber zu kreativen Lösungen. Werden zum Beispiel Fachkräfte aus dem Ausland angeworben, so wird zur Steigerung der Attraktivität gleichfalls eine Mietwohnung vom Arbeitgeber angeboten. Arbeitgeber mögen im Arbeitsrecht bewandert sein, im Mietrecht regelmäßig nicht. Hier sind nachfolgende Punkte unbedingt zu beachten:
Weiterlesen
Dr._Werner_Wengenroth

Wegfall des Eigenbedarfs – zeitliche Grenze der Berücksichtigung

Der Vermieter kündigt Wohnraum wegen Eigenbedarf. Die Gerichte haben grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für den geschützten Personenkreis als angemessen sieht. Das Gericht und noch viel weniger der Mieter ist daher nicht berechtigt, seine Vorstellungen von einem angemessenen Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters zu setzen (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.2015 – VIII ZR 166/14).
Weiterlesen