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Bernhard_Schliesser

VW-Abgasskandal – Wann verjähren Ihre Ansprüche?

Geschädigte des Abgasskandals stellen sich derzeit die Frage, wann ihre Ansprüche endgültig verjähren. Vielfach wird in Berichten auf das Ende des Jahres 2017 verweisen und ausgeführt, nach diesem Zeitpunkt könnten keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dies ist falsch! Die Verjährung tritt erst zum Ende dieses Jahres ein, so dass Geschädigte des Abgasskandals ihre Ansprüche noch bis Ende 2018 geltend machen können.
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Dr._Werner_Wengenroth

Zwangsurlaub?

Das Jahr geht zu Ende. Viele Arbeitnehmer haben noch Urlaubsansprüche aus 2018. Die Einen konnten den Urlaub bislang nicht antreten, die Anderen wollten nicht.
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Bernhard_Schliesser

Vorsicht bei Jugendamtsurkunden!

Ist man einem minderjährigen Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, hat der Elternteil, bei dem dieses Kind dauerhaft lebt, einen Anspruch auf einen sog. „vollstreckbaren Titel“. Dieser wird benötigt um die Zwangsvollstreckung zu betreiben, sofern der Unterhalt nicht gezahlt wird.
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Dr._Werner_Wengenroth
Florian_Striedter

Steuerrechtliche Folgen der Trennung

Die dauerhafte Trennung von Tisch und Bett ist für Eheleute nicht nur ein persönlich gravierender Einschnitt, sondern hat auch steuer- und unterhaltsrechtlich weitreichende Konsequenzen. Vor allem für die Schuldner von Kindes- und/oder Trennungsunterhalt lauern zum Jahreswechsel Gefahren.
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