Will ein Ehegatte getrennt leben, kann er verlangen, dass ihm die Ehewohnung alleine überlassen wird. Die Eigentumsverhältnisse spielen hierbei zunächst keine Rolle. Voraussetzung ist lediglich, dass es ihm z. B. aufgrund der Größe der Wohnung nicht zumutbar ist, weiterhin mit seinem Ehegatten unter einem Dach zu leben. Gehört die Ehewohnung dem weichenden Ehegatten, stellt sich die Frage, wann er sein Eigentum wieder selbst nutzen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich folgenden Fall zu entscheiden:
Weiterlesen