Das Umgangsrecht des biologischen Vaters
Die Kindesmutter war verheiratet. Aus einer außerehelichen Beziehung sind Zwillinge hervorgegangen. Da die Kindesmutter verheiratet war, wurde nicht der biologische Vater sondern der Ehemann der rechtliche Vater der Kinder. Der biologische Vater begehrte Umgang mit den Zwillingen, hierüber hatte nun letztlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
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