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Bernhard_Schliesser

Das Umgangsrecht des biologischen Vaters

Die Kindesmutter war verheiratet. Aus einer außerehelichen Beziehung sind Zwillinge hervorgegangen. Da die Kindesmutter verheiratet war, wurde nicht der biologische Vater sondern der Ehemann der rechtliche Vater der Kinder. Der biologische Vater begehrte Umgang mit den Zwillingen, hierüber hatte nun letztlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
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Dr._Werner_Wengenroth

Der langzeiterkrankte Arbeitnehmer

Bei Arbeitgebern herrscht noch die Vorstellung, wonach es nach Ablauf der Lohnfortzahlung (sechs Wochen) egal ist, was mit dem weiterhin erkrankten Arbeitnehmer geschieht. Das liegt nicht im (wohlverstandenen) Interesse des Arbeitgebers. Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldbezuges (72 Wochen) weiterhin arbeitsunfähig erkrankt, so steht ihm regelmäßig kein Arbeitslosengeld (ALG I) zu.
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Bernhard_Schliesser
Dr._Werner_Wengenroth
Bernhard_Schliesser