Cannabis und Führerschein
Der bloße Konsum von Cannabis im Straßenverkehr stellt „nur“ eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer aufgrund des Cannabiskonsums nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, begeht eine Straftat. Wer bei seiner Drogenfahrt zudem andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann wegen Gefährdung des Strafverkehrs verurteilt werden.
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